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Privat Versicherte
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der offiziellen Gebührenordnung (GebüH). Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie selbstverständlich einen transparenten Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Selbstzahlende
Sie können die Kosten auch selbst übernehmen – unabhängig von den Vorgaben der Krankenkassen. Dafür stellt Ihr Arzt Ihnen ein Privatrezept aus. Diese Möglichkeit bietet Flexibilität und ist auch für gesetzlich Versicherte zugänglich.
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