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Ihre Abrechnungsarten

Jede Versicherungssituation ist unterschiedlich – und manchmal auch komplex. Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, erklären wir die Abrechnung Schritt für Schritt. Nach Ihrem Erstgespräch unterstützen wir Sie auch dabei herauszufinden, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden und welche weiteren Möglichkeiten bestehen.

Gesetzlich Versicherte

Für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Formular 13 oder eine Blankoverordnung) von Ihrem Arzt. Damit können wir Ihre Therapie direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Beihilfeberechtigte

Auch Beihilfestellen übernehmen die Kosten auf Grundlage des GebüH. Sie erhalten von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können. Bitte informieren Sie sich vorab über die genauen Konditionen.

Privat Versicherte

Die Kostenübernahme hängt von den Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der offiziellen Gebührenordnung (GebüH). Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie selbstverständlich einen transparenten Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.

Selbstzahlende

Sie können die Kosten auch selbst übernehmen – unabhängig von den Vorgaben der Krankenkassen. Dafür stellt Ihr Arzt Ihnen ein Privatrezept aus. Diese Möglichkeit bietet Flexibilität und schnelle Verfügbarkeit der Therapie.

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